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Filesharing
"Too many people support asssss..."
(Johnny Rotten)
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17.10.06
Gestern hat der Focus unseren Fall als Einstieg zu einem Bericht über die in Berlin
geplante Novelle des Urheberrechtsgesetzes aufgegriffen: Höchste Zeit, die Ereignisse
mal selber zusammenzufassen:
Irgendwann im Frühjahr 2006 weckt mich meine Frau mit einem netten Schreiben einer
Hamburger Anwaltskanzlei: Ich hätte am illegalen download von Musikstücken teilgenommen, und möge doch viertausend Euro bezahlen, um die Sache aus der Welt zu schaffen.
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Nachdem wir uns ein wenig beruhigt und die Trümmer des Kleiderschranks sorgsam dem
Kaminholz hinzugefügt haben, setze ich mich wie üblich hin, und verfasse ein eigenes
Schreiben, in dem ich mir das Mitschneiden meiner privaten und geschäftlichen
Datenströme verbitte. Schließlich habe ich hochsensible Daten meiner Kunden und
Lieferanten auf meinem Rechner. Da ich selber keine filesharing Programme installiert
habe, bitte ich um Nennung der MAC-Adressen der beteiligen Rechner, um sicherzustellen,
daß unsere wifi-Funkkugel auch dicht ist.
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Tagelang reden wir intensiv mit den Kindern über das siebte Gebot,
die finanzielle Situation der meisten Kulturschaffenden in unserem Lande,
das Urheberrecht und die Sicherheit von Daten und Datenübertragung.
Parallel recherchiere und
poste
ich
ein wenig zum Thema in den Newsgroups.
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Einige Zeit später konzidiert die Anwaltskanzelei in Ihrem zweiten Schreiben,
daß die MAC-Adressen der Netzwerkkarten - und damit auch ich selber als Täter -
nicht ermittelt werden konnten, und verweist stattdessen auf die sog. Störerhaftung.
Mit Störer ist nicht etwa Uwe's Kettensägen-Schärfdienst drei Häuser weiter gemeint,
der mich immer mal wieder um meinen wohlverdienten Mittagsschlaf bringt, sondern ich als
Inhaber des beteiligten DSL-Anschlusses, dessen IP-Nummer kraft Flatrate
gar nicht hätte gespeichert werden dürfen. Eigentlich dachte ich immer, für
Ermittlungen seien Polizei, Staatsanwaltschaft und Herr
Kottan zuständig.
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Unlimited Supply?
Wat hev wi lacht.
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Dieses Antwortschreiben enthält wesentlich weniger Paragraphengebrasel,
weshalb ich davon ausgehe, daß die Sache praktisch erledigt ist.
Wollte in meinem knappen zweiten Schreiben ursprünglich noch auf
ev. Johannes Kap. VIII
Bezug nehmen, aber da das just an diesem Sonntag - welch göttliche Koinzidenz -
eh in der Lesung war, bin ich davon ausgegangen, daß die Gegenseite auch so daran
erinnert wird.
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BTW: Just während die Gegenseite ihre Schreiben verfasste, haben wir in unserem
örtlichen Gemeindebrief
das Schwerpunktthema "Musik" für die Juni-Juli Ausgabe vorbereitet. Meine dortigen
Ausführungen
finde ich jetzt noch lustiger.
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Als wir Ende August aus dem Urlaub zurückkommen, finden wir dennoch einen Beschluß
des Landgerichts Hamburg mit unglaublich kurzen Fristen vor. Das zweite Mal, daß sich
die Gegenseite reichlich unsportlich verhält: das erste Schreiben erfolgte erst nach
Ablauf der Dreimonatsfrist, damit die Daten bei meinem ISP auch garantiert gelöscht
sind. Dazu jetzt diese kurzen Fristen mitten in der Urlaubszeit.
Da hat jemand die Hosen voll.
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Nichtsdestotrotz Zeit, einen Anwalt einzuschalten. Da die Sache technisch sehr
kompliziert ist, wende ich mich nicht an die Notarkanzlei, die mich sonst vertritt,
sondern kontakte per Mail Herrn
Solmecke,
der sich im Netz bereits mit vielen, vielen informativen
Seiten zum Thema hervorgetan hat.
Eigentlich hatte ich erwartet, daß er sich vor Anfragen und Fällen zum Thema
kaum retten kann, und bin ganz überrascht, als ich auf meine mailanfrage eine positive
Antwort erhalte. Herr Solmecke übernimmt den Fall sehr gerne. Nachdem ich die
Unterlagen gefaxt habe, telefonieren wir mehrfach, um den Fall zu erörtern und eine
erfolgversprechende Strategie abzustimmen.
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Cybernätäs
Lass die Wacht
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Zur genannten Störerhaftung existiert bereits eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg,
wie auch ein Urteil des OLG Hamburg (5 W 61/06),
in dem der Musikindustrie recht gegeben wird:
Eltern und alle Inhaber von DSL-Anschlüssen haben die Pflicht, dafür Sorge zu tragen,
daß von den Anschlüssen aus keine Straftaten wie eben solche Urheberrechtsverletzungen
begangen werden. Wer nicht in der Lage ist, sein Netzwerk entsprechend zu konfigurieren,
dem kann zugemutet werden, auf eigene Kosten einen Techniker damit zu beauftragen.
Wer auch nur einen Funken Verstand, und ein ganz klein wenig Einblick in die
zugrundeliegende Technik hat, der weiß, daß diese Behauptung jeder Grundlage entbehrt:
Es ist nicht nur unverhältnismäßig teuer, diese Auflagen zu erfüllen, sondern
technisch praktisch unmöglich. Man müßte vermutlich einen separaten, speziell unter Linux
konfigurierten PC als Ersatz für den Router direkt an der Telefonsteckdose in die Wand
einmauern. Aber Uwe hat nicht nur Kettensägen, sondern auch ne Hilti; das reicht also
auch nicht.
Herr Solmecke weist mich nochmal sehr ernst darauf hin, welche Konsequenzen eine solche
Auseinandersetzung mit der Musikindustrie haben kann: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt
hätte ich leicht für nunmehr nur noch ca anderthalbtausend Euro den Schwanz einziehen
können. Andernfalls gilt es, die Entscheidungen von zwei Gerichts-Instanzen zu kippen,
was nicht ganz billig wird, und sich jahrelang hinziehen kann.
Genau wie bei den Inkassoverfahren gegen meine säumigen Kunden habe ich aber auch hier
einen sozialhygienischen Auftrag und neige außerdem zum Querulantentum, wie meine Frau
meint: Solchen Wegelagerern an der Datenautobahn muß einfach das Handwerk gelegt werden.
Viertausend Euro Abmahnkosten für ein Bagatelldelikt, das täglich von Millionen
minderjähriger Menschen begangen wird, das kann einem Familienvater mit zwei Kindern,
frischer Baufinanzierung und Heizkostennachzahlung das Genick brechen. Da werden
Existenzen vernichtet, nur weil ein abkackender Industriezweig die Zeichen der Zeit
nicht erkannt hat. Die krassen Managementfehler der Musikindustrie sollen in
deutschen Kinderzimmern ausgebügelt werden: Das werden wir nicht zulassen.
Wir haben deshalb auf eigene Kosten von Herrn
Prof. Dr. Dieter Homeister
vom Fachbereich Informatik der
Fachhochschule Heidelberg
ein Gutachten anfertigen
lassen, in dem nachgewiesen wird, daß die bisher erfolgten Entscheidungen des
Landgerichts Hamburg ohne das erforderliche technische know how erfolgten.
Insbesondere die Zumutbarkeit von technischen Maßnahmen zur Verhinderung von
upload-Delikten muß aufgrund dieses Gutachtens völlig neu bewertet werden.
Herr Prof. Dr. Homeister hat einer Veröffentlichung seines Gutachtens im Internet
ausdrücklich zugestimmt, denn die Wahrheit bedarf keines Urheberschutzes. Das
Gutachten soll also auch hier zur Verfügung gestellt werden, die Weitergabe sollte
aber um des Anstands willens in anlehnung an die GNU-Lizenzen erfolgen, und in jedem
Falle ungekürzt, ungeändert und mit vollständiger Angabe der Quelle erfolgen. Ehre
wem Ehre gebührt.
Der Fotograf, der uns für den Focus aufgenommen hat, wie auch der Redakteur, der den Text verfasst hat, gehören zu denjenigen Kulturschaffenden, die durch das Urheberrecht geschützt werden sollen. Beide finden völlig in Ordnung, daß wir uns diese Klage nicht gefallen lassen.
Die neuen Techniken verändern unsere Welt in einer nie dagewesenen Geschwindigkeit.
Die Managementfehler der Musikindustrie sind nur ein kleiner und unbedeutender Teil
dieser Entwicklung, und diese Leute sind nicht die Einzigen, die darunter leiden:
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Schon heute sind Millionen von Menschen ohne Arbeit, in wenigen Jahrzehnten wird die
Versorgung der Bevölkerung mit den Gütern des täglichen Bedarfs in den
Industrienationen fast vollständig von Maschinen erledigt werden. Im Rahmen dieser
Entwicklung wird auch die Kulturindustrie, so wie wir sie heute kennen, überflüssig werden,
denn jede Garagencombo kann ihre Musik über youtube
oder myspace weltweit kostenlos vertreiben.
Rock n Roll kehrt dahin zurück wo er hingehört.
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Die Frage nach der Unterhaltssicherung der Menschen
in einer Welt ohne Arbeit ist eines der wichtigsten
wirtschaftspolitischen und kulturgeschichtlichen Themen überhaupt.
Das Gezerre der Lobbyisten um ihre jeweiligen Pfründe bei der Rentenreform,
der Gesundheitsreform oder der Novelle des Urheberrechts ist nur Teil
dieser übergeordneten
Oeconomizee und wird ohne ein Angehen der Kernprobleme
nie zu einer Lösung führen.
Diese Diskussion gehört an die erste Stelle der Tagesschau, der Talkshows,
der politischen Magazine und des Feuilletons,
sie gehört nach Berlin, Brüssel und New York,
aber nicht in unsere Landgerichte und schon gar nicht in unsere Kinderzimmer.
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